Judo-Arbeitskreis Ostfriesland

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Voraussetzung für Erteilung einer Prüferlizenz

 

Auf dem a.o. Verbandstag wurde die Lizenzierungsweise für Kyuprüferlizenzen geändert.

Dan-Träger erhalten eine Lizenz für Kyu-Prüfungen 8.-5. Kyu (Orangegurt). Dan-Träger mit gültiger (Übungsleiter-) Trainer-Lizenz erhalten darüber hinaus eine Lizenz für Kyu-Prüfungen 4.-1. Kyu.

Die Abnahme von Kyu-Prüfungen zum 2. und 1. Kyu bleibt dabei wie bisher den Kreis-Prüfungsreferenten vorbehalten.

Die Verfahrensweise zur Erlangung dieser neuen Prüferlizenz sieht wie folgt aus:

Die Vereine melden geeignete Danträger an den Landesprüfungsreferenten und fügen dem Antrag folgende Unterlagen als Kopie bei:

1.) Seite des Judopasses mit den Personaldaten

2.) Seiten 2/3 des Judopasses über den Vereinswechsel

3.) Seite über die Graduierung

4.) Seite mit den Jahressichtmarken

+ Kopie des Ü-Leiterausweises

Nach Überprüfung vergibt der Landesprüfungsreferent die Prüflizenz mit einer vierstelligen Prüfnummer, die zusätzlich mit einem A als Kennzeichnung für die Prüfberechtigung bis zum 1. Kyu oder einem B als Kennzeichnung für die Berechtigung bis zum 5. Kyu versehen ist.

Ein Besuch eines Prüferlehrgangs ist nicht mehr erforderlich.

Als Übergangsregelung gilt: wer noch eine Prüflizenz besitzt, die bis zum 31.12.2010 gültig ist, darf noch bis zum Ablauf alle Kyugrade prüfen. Wessen Prüflizenz am 31.12.2007 abgelaufen war, muß auf jeden Fall eine neue Lizenz entsprechend der Vorgaben beantragen. Sie wird nicht automatisch umgeschrieben!