Judo-Arbeitskreis Ostfriesland

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Modifikationen der IJF-Wettkampfregeln

Wettkampfregeln: Änderungen ab 2003

Bestrafungen – Entfall von Chui und Keikoku

Alle Fälle, die nach dem bisherigen Regelwerk mit Shido, bzw. Chui bestraft wurden, werden mit Shido bestraft.
Es kann Shido mehrfach vergeben werden.

Dabei wird wie bisher aufaddiert, d.h. bei einem zweiten Shido erscheint auf der Anzeigetafel für den Gegner Yuko anstelle des Koka.
Der dritte Shido wird als Wazaari für den Gegner gewertet.

Gefährliche Handlungen, die bisher mit Keikoku bestraft wurden, werden sofort mit Hansoku make bestraft.
Bei jedem direkten Hansoku make kann der Kämpfer an diesem Tag nicht mehr am Turnier teilnehmen.

Die Strafen Chui und Keikoku entfallen also.

Bei jedem direkten Hansoku make kann der Kämpfer an diesem Tag nicht mehr am Turnier teilnehmen.

Durch diese Regelung müssen die Wertungstafeln umgebaut werden.
Statt der Bezeichnung der Strafen sind Anzeigen mit den Ziffern 1 bis 3 zu verwenden.
Die Bezeichnung Hansoku make bleibt erhalten.

 

Kawazu gake ist verboten

Kawazu gake wird mit Hansokumake bestraft.

Ebenso wird jede andere Wurfausführung mit “Beinumschlingen” mit Hansoku make bestraft, wenn dabei Tori eine Körperdrehung macht.
Nicht verboten ist das Umschlingen des gegnerischen Beines bei der Ausführung eines Wurfes wie z.B. O-uchi-gari (face to face).

 

Verbeugung der Kämpfer

Verbindlich ist die Verbeugung der Kämpfer an der Ausgangsposition vor Beginn und am Ende des Kampfes. Diese Form der Verbeugung muss korrekt durchgeführt werden, nicht nur mit einem Kopfnicken.

 

Haltegriff während Golden Score

Wenn ein Kämpfer während der verlängerten Kampfzeit Osae-komi hält, läuft die Uhr weiter bis ggf. Ippon erreicht wird. 
Wird der Haltegriff vorher gelöst, so zählt das Resultat bis dahin.
Sollte Uke während der Haltegriff läuft mit einer Würgetechnik zum Erfolg kommen, so wird dieses Resultat gewertet.

 

Behandlung bei Verletzungen

Die Regelungen zu Verletzungen sind ab der Jahrgangsstufe U20 neu.

Sichtbare kleine Verletzungen wie blutenden Wunden können öfters behandelt werden, jede Wunde jedoch nicht mehr als zwei mal.

Verletzungen an Kopf, Nacken und Wirbelsäule müssen vom medizinischen Personal untersucht werden. Durch diese Untersuchung entsteht keinem Kämpfer ein Nachteil.

Bei anderen Verletzungen, z.B. an Schulter, Ellbogen, Knie oder Knöchel, ist keine Untersuchung erlaubt.
Der Kämpfer entscheidet, ob er den Kampf fortsetzen kann oder nicht.
Wenn nicht, gewinnt der Gegner durch Kiken-gachi.
Verlangt der Kämpfer eine ärztliche Untersuchung, gewinnt der Gegner ebenfalls durch Kiken-gachi.

Kampfunterbrechungen aufgrund von Verletzungen gibt es also nur noch zur Versorgung kleiner blutender Wunden oder bei Situationen, die der Kampfrichter als gefährlich einschätzt.

(tr/Quellen: Judo Magazin, Sport in Hessen)

(Arno Krüger)