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Judo-Arbeitskreis
Ostfriesland
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Kampfregeln
der Internationalen Judo-Föderation
Verabschiedet
durch den IJF Kongress in Osaka, Japan am 08.September 2003
Aus dem Englischen übersetzt von Stephan Bode
Bearbeitet im Auftrag des Kampfrichterreferenten
und der Kampfrichterkommission
des Deutschen Judo-Bundes von Stephan Bode und
Hans-Werner Krämer
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Änderungen
zum Regelwerk von 1998 sind in blau fettgedruckt hervorgehoben!
INHALTSVERZEICHNIS
ARTIKEL
1 - Wettkampffläche
Die
Wettkampffläche soll mindestens 14 m x 14 m und höchstens 16 m x 16 m groß
sein und mit Tatami oder einem ähnlich annehmbaren Material, im Allgemeinen in
grüner Farbe, bedeckt sein.
Die Wettkampffläche ist in zwei Zonen unterteilt. Die Begrenzung
zwischen diesen beiden Zonen wird Warnfläche genannt und muss durch eine rote
Fläche markiert sein, die ungefähr 1 Meter breit ist. Sie bildet einen Teil
der Kampffläche und verläuft parallel zu den vier Seiten der Wettkampffläche.
Die Fläche innerhalb und einschließlich der Warnfläche heißt Kampffläche
und muss immer mindestens 8 m x 8 m und höchstens 10 m x 10 m groß sein. Die
Fläche außerhalb der Warnfläche heißt Sicherheitsfläche und muss 3 m breit
sein.
In der Mitte der Kampffläche soll in einem Abstand von 4 m ein blaues bzw.
weißes Klebeband von ungefähr 10 cm Breite und 50 cm Länge befestigt sein, um
die Position zu bezeichnen, wo die Kämpfer den Kampf beginnen und beenden
müssen. Das blaue Band soll sich rechts vom Kampfrichter und das weiße links
von ihm befinden.
Die Wettkampffläche muss auf einem elastischen Boden oder einer Plattform
befestigt sein (siehe Anhang).
Falls zwei oder mehrere Wettkampfflächen nebeneinander benutzt werden, ist eine
gemeinsame Sicherheitsfläche erlaubt, die jedoch zwischen
3 und 4 m
breit sein muss.
Rund um die Wettkampffläche muss sich eine freie Zone von mindestens 50 cm
Breite befinden.

| Competition Area |
- Wettkampffläche |
|
Red Competition |
- Roter Kämpfer |
| Contest Area |
- Kampffläche |
|
White Competition |
- Weißer Kämpfer |
| Danger Area |
- Warnfläche |
|
Timers |
- Uhren |
| Safety Area |
- Sicherheitsfläche |
|
Scorers |
- Punktzahl Ergebnis |
| Referee |
- Kampfrichter |
|
Scoreboard |
- Ergebnistafel |
| Judge |
- Außenrichter |
|
|
|
Anhang
zu Artikel 1 - Wettkampffläche
Bei
Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften, kontinentalen und IJF-Veranstaltungen
muss die Kampffläche im Allgemeinen 8
m x 8 m sein.
Tatamis
In allgemeinen sind die Maße der Mattenelemente 1 m x 2 m. Sie sollen aus
gepresstem Stroh oder häufiger aus gepresstem Schaumstoff hergestellt sein. Sie
müssen fest unter dem Fuß sein und sollen die Eigenschaft haben, den Aufschlag
beim Fall zu mildern.
Sie dürfen nicht zu rutschig oder zu rau sein.
Die
Elemente, die die Fläche für den Wettkampf bilden, müssen ohne Zwischenräume
ausgelegt sein und müssen fest und dicht auf dem Boden liegen, so dass sie
nicht verrutschen.
Podium
Die Aufstellung eines Podiums ist möglich; es muss aus solidem Holz hergestellt
sein, sollte jedoch eine gewisse Elastizität haben und etwa 18 m breit und
nicht höher als 1m
sein (im Allgemeinen 50 cm oder niedriger).
(Wenn
ein Podium benutzt wird, wird empfohlen, dass die Sicherheitsfläche um die
gesamte Kampffläche 4 m betragen soll).
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
2 - Ausrüstung
(a)
Flaggen
(Kampfrichter)
Eine
blaue und weiße Flagge, die der Kampfrichter bei „Hantei“-Situationen im
„Golden Score“-Kampf benutzen soll, sollen nahe der Wettkampffläche zur
Verfügung stehen (z.B. am Zeitnehmertisch).
(b)
Stühle und Flaggen (Außenrichter)
Auf der Sicherheitsfläche müssen diagonal zueinander an den
gegenüberliegenden Ecken der Kampffläche zwei leichte Stühle stehen; diese
dürfen die Sicht der Außenrichter, Kommissionsmitglieder und Registratoren zur
Anzeigetafel nicht verdecken. Eine blaue und eine weiße Flagge sollen sich in
einem Köcher befinden, der an jedem Stuhl befestigt ist.
(c)
Anzeigetafeln
Zwei Anzeigetafeln, auf denen die Bewertungen horizontal angezeigt werden und
die nicht höher als 90 cm und nicht breiter als 2 m sein dürfen, sollen für
jede Wettkampffläche außerhalb der Wettkampffläche so aufgestellt sein, dass
sie leicht von den Kampfrichtern, Kommissionsmitgliedern, Offiziellen und
Zuschauern eingesehen werden können.
Die
Strafpunkte müssen sofort in die
technischen Bewertungen des Gegners
umgerechnet und auf der Anzeigetafel registriert werden. Die Tafeln müssen
jedoch eine Anzeigevorrichtung für die den Kämpfern erteilten Strafen besitzen
(siehe Beispiel im Anhang).
Werden
elektronische Anzeigetafeln benutzt, dann müssen manuelle Anzeigetafeln zur
Kontrolle verfügbar sein (siehe Anhang).
(d)
Stoppuhren
Es müssen folgende Stoppuhren vorhanden sein:
|
Kampfzeit:
|
1
|
|
Haltegriff:
|
2
|
|
Reserve:
|
1
|
Werden
elektronische Uhren benutzt, dann müssen manuell zu bedienende Stoppuhren zur
Kontrolle benutzt werden (s. Anhang).
(e)
Flaggen (Zeitnehmer)
Die Zeitnehmer sollen folgende Flaggen benutzen:
|
gelb:
|
Kampfunterbrechung
|
|
grün:
|
Haltegriffdauer
|
Es
ist nicht nötig, die gelben und grünen Flaggen zu benutzen, wenn eine
elektronische Uhr die Kampfzeit und die Haltegriffzeit anzeigt; jedoch müssen
diese Flaggen in Reserve verfügbar sein.
(f)
Zeitzeichen
Eine Glocke oder ein ähnliches akustisches Zeichen muss dem Kampfrichter das
Ende der angesetzten Kampfzeit mitteilen.
(g)
Blaue und weiße Judogi
Die Wettkämpfer sollen einen blauen oder weißen Judogi tragen (der zuerst
aufgerufene Kämpfer trägt den blauen, der zweite trägt den weißen Judogi).
Anhang
zu Artikel 2 - Ausrüstung
Position
der Registratoren, Listenführer und Zeitnehmer
Die
Registratoren, Listenführer und Zeitnehmer müssen dem Kampfrichter zugewandt
sein.
Abstand
der Zuschauer
Zuschauer müssen i.A. mindestens 3 m von der Wettkampffläche (oder dem Podium)
entfernt sein.
Zeitnahme,
elektronische und manuelle Anzeigetafeln
Die Uhren müssen für die Bedienungspersonen zugänglich sein und regelmäßig
vor und während des Wettkampfes auf ihre ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit
überprüft werden.
Die
Anzeigetafeln müssen den Forderungen der IJF entsprechen und sollen im
Bedarfsfall den Kampfrichtern zur Verfügung stehen.
Die
manuellen Stoppuhren
müssen gleichzeitig mit den elektronischen Geräten benutzt werden,
falls diese ausfallen. Die
manuellen Anzeigetafeln müssen in Reserve zur Verfügung stehen.
Manuelle
Anzeigetafeln:
|
0
|
1
|
0
|
1
|
0
|
0
|
|
Waza-ari
|
Yuko
|
Koka
|
Waza-ari
|
Yuko
|
Koka
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Weiß
|
Blau
|
Beispiel:
Blau hat Waza-ari erzielt und ist mit zwei
Shido bestraft worden.
Weiß erhält sofort Yuko als Ergebnis der
zwei Shido
für Blau.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
3 - Judoanzug (Judogi)
Die
Kämpfer müssen Judogi tragen, die den folgenden Anforderungen entsprechen:
- reißfest
aus Baumwolle oder ähnlichem Material hergestellt, in gutem Zustand (ohne
Risse oder schadhafte Stellen). Das Material darf nicht so dick oder so hart
sein, dass es den Griff des Gegners verhindert.
- blau
in der Farbe für den ersten Wettkämpfer, weiß oder fast weiß für den
zweiten Wettkämpfer (siehe
Anhang).
- Folgende
Abzeichen sind gestattet:
- Die
olympische Abkürzung der Nation (auf dem Rücken der Jacke). Größe
der Buchstaben 11 cm.
- Das
nationale Abzeichen (auf der linken Brust der Jacke), maximale Größe
100 qcm
- Das
Markenzeichen des Herstellers (unten am Vorderteil der Jacke und am
vorderen unteren Ende des linken Hosenbeins und
an einem Ende des Gürtels), maximale Größe 20
qcm. Es ist
erlaubt, das Markenzeichen des Herstellers auf einem Ärmel innerhalb
der 25 cm x 5 cm Abmessung zu tragen, anstatt am unteren Vorderteil der
Jacke. Die offiziellen IJF Ausrüster dürfen das IJF Logo über ihrem
Markenzeichen anbringen (in direktem Kontakt).
- Schultermarkierungen
(vom Kragen über die Schulter armabwärts auf beiden Seiten der Jacke),
maximale Länge 25 cm, maximale Breite 5 cm (die
gleiche Werbung oder National-Farben).
- Werbung
auf den Ärmeln, 10 cm x 10 cm auf jedem Ärmel (unterschiedliche
Werbung erlaubt). Diese 100 qcm müssen in Kontakt mit den 25 cm x 5 cm
Streifen angebracht werden (direkt darunter).
- Ein
Hinweis auf Platzierungen bei Weltmeisterschaften oder Olympischen
Spielen ( 1., 2., 3.Pl.) ist in einer Größe von 6 x 10 cm vorne links
unten an der Jacke erlaubt.
- Der
Name des Kämpfers kann auf dem Gürtel, auf der unteren Vorderseite der
Jacke sowie auf der oberen Vorderseite der Hose getragen werden und darf
höchstens 3 cm x 10 cm groß sein. Außerdem kann der Name oder die
Abkürzung des Kämpfers oberhalb der nationalen olympischen Abkürzung
(aufgedruckt oder bestickt) auf
dem oberen Rückenteil der Jacke stehen. In keinem Fall aber in
einer Position, wo es den Gegner behindert, die Rückseite der Jacke zu
greifen. Die Größe der Buchstaben darf max. 7 cm betragen und die Länge
des Namens darf max. 30 cm sein. Diese rechtwinklige 7 x 30 cm große Zone
muss 3 cm unter dem Kragen der Jacke platziert sein und die Rückennummer
muss mindestens 4 cm unter dieser Zone angebracht sein.
Anmerkung: Bei IJF
Veranstaltungen und Olympischen Spielen sind die Namen in 30 cm x 40 cm
angezeigt.
Anhang
zu Artikel 3 - Judoanzug (Judogi)
Falls
der Judogi eines Kämpfers nicht diesem Artikel entspricht, muss der
Kampfrichter den Kämpfer anweisen, ihn in kürzester Zeit gegen einen Judogi zu
wechseln, der diesem Artikel entspricht.
Die Ersatz-Judogi der Wettkämpfer sollten von den Trainern zu ihren Stühlen am
Rand der Wettkampffläche mitgebracht werden.
Um
sicherzustellen, dass die Jackenärmel des Kämpfers die erforderliche Länge
haben, soll der Kampfrichter den Kämpfer beide Arme voll nach vorne ausstrecken
und in Schulterhöhe heben lassen, wenn er die Kontrolle durchführt.
b)
Die Farbe der offiziellen blauen Judogi muss folgenden Standards entsprechen:
Zwischen der Pantone Nummer n°18-4051 und n°18-4039 auf der
Pantone Skala von TP oder n°285 oder n°286 auf der Pantone Druckskala.
Artikel
3 – Judoanzug (Judogi) (Fortsetzung)
- Die
Jacke soll lang genug sein, um die Oberschenkel zu bedecken und soll
mindestens bis zu den Fäusten reichen, wenn die Arme an den Körperseiten
abwärts voll ausgestreckt werden. Die Jacke soll links über rechts
getragen werden und soll so weit sein, dass sie in Höhe des Rippenbogens
mit einer Überlappung von mindestens 20 cm übereinander geschlagen werden
kann.
Die
Jackenärmel sollen maximal bis zum Handgelenk und mindestens bis 5 cm oberhalb
des Handgelenks reichen.
Zwischen
Ärmel und Arm (einschließlich der Bandagen) soll ein Zwischenraum von 10 bis
15 cm auf der gesamten Länge bestehen. Das
Revers und der Kragen dürfen nicht dicker als 1 cm und nicht breiter als 5 cm
sein.
- Auf
der Hose dürfen sich keine Abzeichen befinden (außer
C3 und C7). Sie soll lang genug sein, um die Beine zu bedecken
und soll maximal bis zum Fußknöchel und mindestens bis 5 cm oberhalb des
Fußknöchels reichen. Zwischen dem Bein (einschließlich Bandagen) und dem
Hosenbein soll auf der gesamten Länge ein Zwischenraum von 10 bis 15 cm
vorhanden sein.
- Ein
fester Gürtel, 4 cm bis 5 cm breit, dessen Farbe der Graduierung
entspricht, soll über der Jacke getragen werden, zweimal um die Taille
gehen und mit einem eckigen Knoten gebunden werden, der beide Gürtellagen
umfasst, fest genug, um die Jacke zusammen zu halten, und lang genug um an
jedem Ende 20 cm bis 30 cm herunter zu hängen.
-
- Kämpferinnen
sollen unter der Jacke entweder ein völlig weißes oder fast weißes
T-Shirt mit kurzen Ärmeln tragen, das ausreichend reißfest ist; es
sollte lang genug sein, um in die Hose gesteckt zu werden, oder
- sie
sollen einen weißen oder fast weißen kurzärmligen
Einteiler tragen.

zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
4 - Hygiene
- Der
Judogi soll sauber, generell trocken und ohne unangenehmen Geruch
sein.
- Die
Zehen- und Fingernägel sollen kurz geschnitten sein.
- Die
persönliche Hygiene des Kämpfers soll sehr gut sein.
- Lange
Haare sollen so zusammengebunden werden, dass eine Behinderung des Gegners
vermieden wird.
Anhang
zu Artikel 4 - Hygiene
Jeder
Kämpfer, der nicht den Anforderungen von Artikel 3 oder 4 entspricht, ist nicht
berechtigt zu kämpfen, und der Gegner soll den Kampf gemäß der
"Dreiermehrheitsregel" durch „Fusen-Gachi“,
wenn der Wettkampf noch nicht begonnen hat, oder „Kiken-Gachi“, wenn der
Wettkampf bereits begonnen hat, gewinnen.
(s. Artikel 28).
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
5 - Kampfrichter und Offizielle
Generell
wird der Kampf von einem Kampfrichter und zwei Außenrichtern geleitet, unter
der Aufsicht der Kampfrichterkommission.
Der Kampfrichter und die Außenrichter werden von den Kampfregistratoren und
Zeitnehmern unterstützt.
Die Kampfrichterkleidung soll den Vorgaben der Organisation entsprechen.
Anhang
zu Artikel 5 - Kampfrichter und Offizielle
Die
Zeitnehmer, Listenführer und Kampfregistratoren sowie andere technische
Assistenten müssen mindestens 21 Jahre alt sein, wenigstens drei Jahre
Erfahrung als Nationalkampfrichter und eine gute Kenntnis der Kampfregeln
haben.Das Organisationskomitee muss sicherstellen, dass sie vorher gründlich
eingewiesen worden sind. Es sollen wenigstens zwei Zeitnehmer vorhanden sein;
einer für die Kampfzeit und einer für die Osae-komi-Zeit.
Falls möglich, sollte eine dritte Person zur Überwachung der beiden Zeitnehmer
vorhanden sein, um alle Fehler aufgrund von Irrtümern oder Vergesslichkeit zu
vermeiden.
Der Zeitnehmer für die Kampfzeit startet seine Uhr, wenn er das Kommando 'Ha-jime'
oder 'Yoshi' hört und stoppt sie, wenn er das Kommando 'Matte' oder 'Sono-mama'
hört.
Der Zeitnehmer für die Osae-komi-Zeit startet seine Uhr, wenn er das Kommando 'Osae-komi'
hört und stoppt sie, wenn er 'Sono-mama' hört; er startet sie wieder, wenn er
'Yoshi' hört. Ebenfalls stoppt er seine Uhr, wenn er 'Toketa' oder 'Matte'
hört und zeigt die Anzahl der vergangenen Sekunden dem Kampfrichter an.
Gleiches gilt beim Ablauf der Zeit für den Haltegriff (25 sec, wenn vorher
keine Wertung war, oder 20 sec, wenn der
Wettkämpfer der den Osae-komi hält bereits Waza-ari erzielte, oder der
Wettkämpfer der gehalten wird bereits mit drei Shido bestraft wurde);
er zeigt das Ende des Haltegriffs durch ein hörbares Signal an.
Der Zeitnehmer für die Osae-komi-Zeit soll eine grüne Flagge heben, wenn er
die Uhr startet, weil er die Kommandos Osae-komi oder Yoshi hört bzw. die
Handzeichen dafür sieht. Er soll die Flagge senken, wenn er die Uhr anhält,
auf die Kommandos Toketa, Matte oder Sono-mama, oder bei Ablauf der
Osae-komi-Zeit.
Der Zeitnehmer für die Kampfzeit hebt eine gelbe Flagge, wenn er beim Hören
des Kommandos und beim Sehen des Zeichens für 'Matte' oder 'Sono-mama' die Uhr
stoppt und senkt die Flagge, wenn er beim Hören von 'Ha-jime' oder 'Yoshi'' die
Uhr wieder startet.
Wenn die vorgesehene Kampfzeit abgelaufen ist, sollen die Zeitnehmer dieses dem
Kampfrichter durch ein gut hörbares Zeichen mitteilen (s. Art. 10, 11 und 12
der Wettkampfregeln).
Der Kampfregistrator muss vollständig informiert sein über die gebräuchlichen
Handzeichen und Kommandos
des Kampfrichters die benutzt werden, den Fortschritt eines Kampfes anzuzeigen.
Zusätzlich
zu den oben erwähnten Personen soll ein Listenführer vorhanden sein, der den
Gesamtverlauf der Kämpfe aufschreibt.
Wenn elektronische Vorrichtungen genutzt werden, geht alles so vor sich, wie
oben beschrieben. Trotzdem muss sichergestellt werden, dass zur Kontrolle eine
manuelle Stoppuhr gleichzeitig mit der elektronischen Ausrüstung benutzt wird
und ein manuelles „Scoreboard“ in
Reserve zur Verfügung steht.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
6 - Position und Aufgabe des Kampfrichters
Der
Kampfrichter soll sich generell innerhalb der Kampffläche befinden.
Er leitet den Kampf und verkündet das Urteil.
Er hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Entscheidungen korrekt registriert
werden.
Anhang zu Artikel 6 - Position und Aufgabe des Kampfrichters
Bevor
er den Kampf startet, soll der Kampfrichter sicherstellen, dass alles in Ordnung
ist, z.B. die Wettkampffläche, Ausrüstung, Kleidung, Hygiene, technische
Offizielle
etc.
Während der Kampfrichter eine Bewertung ansagt und das entsprechende Zeichen
macht, soll er sich so hinstellen, dass er mindestens einen Außenrichter in
seiner Sichtlinie hat, um sofort eine unterschiedliche Meinung erkennen zu
können. In jedem Fall muss er sicherstellen, dass er die Aktionen der Kämpfer
immer im Blick behält.
Im Falle, dass beide Kämpfer sich in Ne-waza befinden und nach außen blicken,
kann der Kampfrichter diese Aktion von der Sicherheitsfläche aus beobachten.
Vor Kampfbeginn sollten sich Kampfrichter und Außenrichter mit dem Klang der
Glocke oder dem akustischen Zeitzeichen für das Kampfende auf ihrer jeweiligen
Wettkampffläche vertraut machen.
Bei der Kontrolle der Mattenfläche sollen sich Kampfrichter und Außenrichter
davon überzeugen, dass die Matten sauber und in gutem Zustand sind und dass
keine Ritzen zwischen den Matten sind, ferner, dass die Stühle für die
Außenrichter an ihrem Platz stehen, und dass die Kämpfer den Artikeln 3 und 4
der Kampfregel entsprechen.
Die Kampfrichter haben dafür zu sorgen, dass keine Zuschauer, Fotografen oder
Betreuer an einem Platz sind, wo sie die Wettkämpfer behindern oder gefährden
könnten.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
7 - Position und Aufgabe der Außenrichter
Die
Außenrichter müssen den Kampfrichter unterstützen und sitzen einander
gegenüber an den beiden Ecken außerhalb der Kampffläche. Jeder Außenrichter
muss seine Meinung durch das zugehörige offizielle Zeichen anzeigen, wenn diese
von der Meinung des Kampfrichters für die angesagte Bewertung einer Technik
oder der erteilten Strafe abweicht.
Sollte der Kampfrichter ein technisches Resultat oder eine Strafe höher
einstufen als beide Außenrichter, muss er seine Bewertung an die höchste
Bewertung der beiden Außenrichter anpassen.
Sollte der Kampfrichter ein technisches Resultat oder eine Strafe niedriger
einstufen als beide Außenrichter, muss er seine Bewertung der niedrigsten
Bewertung der beiden Außenrichter anpassen.
Wenn ein Außenrichter ein technisches Resultat oder eine Strafe höher einstuft
als der Kampfrichter und der andere Außenrichter niedriger als der
Kampfrichter, dann sollte der Kampfrichter seine Meinung beibehalten.
Wenn beide Außenrichter eine andere Beurteilung abgeben als der Kampfrichter,
dann sollen sie, falls der Kampfrichter ihre Zeichen nicht bemerkt, aufstehen
und ihr Handzeichen beibehalten, bis der Kampfrichter das bemerkt und seine
Entscheidung korrigiert.
Sollte nach einer gewissen Zeit (wenige Sekunden) der Kampfrichter die stehenden
Außenrichter nicht bemerkt haben, dann muss der dem Kampfrichter am nächsten
befindliche Außenrichter unverzüglich zu ihm hingehen und ihn über die
mehrheitliche Meinung informieren.
Der Außenrichter muss seine Meinung über die Gültigkeit einer jeden Aktion am
Rand oder außerhalb der Kampffläche durch das geeignete Handzeichen
ausdrücken. Eine Diskussion ist möglich und nur nötig, falls der Kampfrichter
oder einer der Außenrichter etwas gesehen hat, was die beiden anderen nicht
gesehen haben und was die Entscheidung beeinflussen könnte. Die Außenrichter
müssen ebenfalls darauf achten, dass die
von den Registratoren registrierten
Bewertungen mit den vom Kampfrichter angesagten Wertungen übereinstimmen.
Hat es der Kampfrichter für nötig erachtet, es einem Kämpfer zu gestatten,
vorübergehend die Kampffläche zu verlassen, so muss obligatorisch ein
Außenrichter mit dem Kämpfer gehen, um sicherzustellen, dass keine
Unkorrektheiten vorkommen. Diese Erlaubnis soll nur in außergewöhnlichen
Fällen erteilt werden (um den Judogi im Falle einer Nichtübereinstimmung mit
den Vorschriften zu wechseln).
Anhang zu Artikel 7 - Position und Aufgabe der Außenrichter
Die
Außenrichter und der Kampfrichter sollen die Wettkampfflächen während einer
Vorführung oder einer längeren Verzögerung im Programm verlassen.
Der Außenrichter sollte mit nicht geschlossenen Beinen außerhalb der
Kampffläche sitzen, die Handflächen liegen dabei auf seinen Oberschenkeln.
Sollte ein Außenrichter bemerken, dass die Anzeigetafel unkorrekt ist, dann
soll er den Kampfrichter auf diesen Fehler aufmerksam machen.
Ein Außenrichter muss schnell mit seinem Stuhl auf die Seite gehen können,
falls seine Position die Kämpfer gefährdet.
Ein Außenrichter sollte nicht vor dem Kampfrichter eine Wertung anzeigen.
Bei einer Aktion am Rand sollte der Außenrichter sofort anzeigen, ob die Aktion
„Jonai“
(innerhalb) oder „Jogai“ (außerhalb) ist.
Wenn ein Kämpfer irgendeinen Teil seines Judogi
außerhalb der Wettkampffläche wechseln muss und der ihn begleitende
Außenrichter nicht dasselbe Geschlecht hat, dann soll ein vom Sportdirektor
bestimmter Offizieller den Kämpfer anstelle des Außenrichters begleiten.
Wenn seine
Wettkampffläche gerade nicht benutzt wird und auf der Wettkampffläche daneben
ein Kampf stattfindet, soll der Außenrichter seinen Stuhl wegnehmen, wenn das
eine Gefahr für die Kämpfer auf der Wettkampffläche daneben ist.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
8 - Handzeichen
- Kampfrichter
Der
Kampfrichter soll die unten beschriebenen Handzeichen in den folgenden
Situationen machen:
- Ippon:
Er hebt einen Arm mit der Handfläche nach vorn hoch über seinen Kopf.
- Waza-ari:
Er hebt einen Arm mit der Handfläche nach unten seitwärts in
Schulterhöhe
- Waza-ari
- awasete - Ippon:
Zuerst Waza-ari, dann Ippon-Handzeichen.
- Yuko:
Er hebt einen Arm mit der Handfläche nach unten 45 Grad seitwärts von
seinem Körper.
- Koka:
Er hebt einen gebeugten Arm hoch mit dem Ellbogen an der Körperseite,
Handfläche nach vorne, wobei der Daumen in Richtung der Schulter zeigt.
- Osae-komi:
Er zeigt mit seinem Arm nach unten in Richtung der Kämpfer, wobei er sich
in deren Richtung beugt und sie ansieht.
- Toketa:
Er streckt einen Arm nach vorne und bewegt ihn zwei- oder dreimal schnell
von rechts nach links hin und her, während er seinen Körper zu den
Kämpfern beugt.
- Hiki-wake:
Er hebt eine Hand hoch in die Luft, lässt sie vor seinem Körper herunter
sinken und belässt sie dort eine Weile (mit dem Daumen nach oben).
- Matte:
Er hebt eine Hand in Schulterhöhe, wobei der Arm nahezu parallel zur
Matte ist und zeigt dem Zeitnehmer die offene Handfläche mit den Fingern
nach oben.
- Sono-mama:
Er beugt sich vorwärts und berührt beide Kämpfer mit seinen
Handflächen.
- Yoshi:
Er berührt beide Kämpfer mit seinen Handflächen und stößt sie an.
- Annullierung:
Um die Rücknahme einer Beurteilung anzuzeigen wird dasselbe Handzeichen
mit der einen Hand wiederholt, während die andere Hand über den Kopf
nach vorne hochgehoben und zwei- oder dreimal von rechts nach links hin
und her bewegt wird.
- Hantei:
Bei der Vorbereitung zu dem Ruf 'Hantei' soll der Kampfrichter beide Arme
nach vorne 45 Grad anheben, mit der richtigen Flagge in jeder Hand. Mit
dem Ausruf "Hantei" soll er die Flagge über seinen Kopf
hochheben, um seine Meinung anzuzeigen.
- Kachi:
Um den Sieger eines Kampfes zu bezeichnen, hebt der Kampfrichter eine Hand
mit der Handfläche nach vorne in Richtung des Siegers.
- Kleiderordnen:
Um die Kämpfer zum Kleiderordnen aufzufordern, kreuzt er die linke über
die rechte Hand, Handflächen nach innen, in Gürtelhöhe
- Arzt:
Um den Arzt zu
rufen, blickt der Kampfrichter zum Tisch des Arztes. Er bewegt seinen Arm
(Handfläche nach oben) vom Tisch des Arztes in Richtung zu dem verletzten
Wettkämpfer.
- Strafe
verhängen:
Bei Erteilung einer Strafe (Shido, Hansoku-make) wird mit dem Zeigefinger
auf den Kämpfer gezeigt.
- Inaktivität:
Die Unterarme kreisen mit einer Vorwärtsbewegung in Brusthöhe und
anschließend wird mit dem Zeigefinger auf den Kämpfer gezeigt.
- Scheinangriff:
Beide Arme werden mit geschlossenen Händen nach vorne ausgestreckt und
damit eine Abwärtsbewegung ausgeführt.
- Warnflächenbestrafung:
Der Kampfrichter zeigt mit einer Hand auf die Warnfläche, während er die
andere Hand mit gespreizten Fingern nach vorne bis über Kopfhöhe hebt.
Dann zeigt er auf den zu bestrafenden Kämpfer.
Anhang
zu Artikel 8 - Handzeichen
Falls
nicht klar ersichtlich ist, für welchen Kämpfer die Wertung bzw. die Strafe
sein sollte, kann der Kampfrichter nach dem offiziellen Handzeichen auf die
blaue oder weiße Markierung deuten (Ausgangsposition).
Um dem/den Kämpfer(n) anzuzeigen, dass sie mit gekreuzten Beinen an der
Ausgangsposition sitzen dürfen, falls eine längere Verzögerung während des
Kampfes zu erwarten ist, soll der Kampfrichter mit der offenen Hand (Handfläche
nach oben) zur Ausgangsposition zeigen.
Die Handzeichen für Yuko und Waza-ari sollen mit dem Arm quer über der Brust
beginnen und dann seitwärts zur korrekten Endposition geführt werden.
Koka-, Yuko- und Waza-ari-Handzeichen sollen solange beibehalten werden, bis
sichergestellt ist, dass die Außenrichter es erkannt haben. Falls eine Drehung
dafür notwendig ist, sollte man jedoch darauf achten, dass die Kämpfer im
Blick behalten werden.
8) Das „Hikiwake“ Handzeichen gilt nur bei Mannschaftswettkämpfen.
13) Die beschriebene „Hantei-Situation“ findet nur Anwendung, wenn am Ende
der für „Golden Score“ vorgesehenen Zeit Gleichstand ist.
Sollte beiden Kämpfern eine Strafe erteilt werden, dann macht der Kampfrichter
das entsprechende Handzeichen und zeigt getrennt auf beide Kämpfer (mit dem
linken Zeigefinger auf den links stehenden Kämpfer, mit dem rechten Zeigefinger
auf den rechts stehenden Kämpfer).
Sollte eine Korrektur verlangt werden, so hat sie so schnell wie möglich nach
der Annullierung zu geschehen.
Bei der Annullierung einer Wertung oder Strafe wird nichts angesagt.
Alle Handzeichen sollen wenigstens 3 - 5 sec aufrechterhalten werden.
Um den Sieger anzuzeigen, begibt sich der Kampfrichter auf seine Position, die
er zu Beginn des Kampfes hatte, macht einen Schritt vorwärts, zeigt auf den
Sieger und geht dann wieder einen Schritt zurück.
- Die
Außenrichter
- Jonai:
Um die Meinung anzuzeigen, dass ein Kämpfer, der eine
Wurftechnik ausführt, innerhalb der Kampffläche verblieben ist, soll
der Außenrichter über der Randmarkierung der Kampffläche eine Hand in
die Luft heben und den Arm ausgestreckt bis zur Schulterhöhe herunter
sinken lassen; dabei zeigt der Daumen nach oben, während der Arm für
einen Augenblick so gehalten wird.
- Jogai:
Um anzuzeigen, dass sich seiner Meinung nach einer der
Kämpfer außerhalb der Kampffläche befindet, hebt der Außenrichter
eine Hand in Schulterhöhe mit dem Daumen nach oben, streckt den Arm
über der Kampfflächengrenze aus und bewegt ihn mehrfach von rechts
nach links hin und her.
- Um
anzuzeigen, dass nach seiner Meinung eine vom Kampfrichter gemäß Artikel
8(a) vergebene Bewertung, Strafe oder Meinung keine
Gültigkeit hat, hebt der Außenrichter seine Hand über seinen Kopf und
bewegt sie zwei- oder dreimal von rechts nach links hin und her.
- Um
eine andere Meinung als die des Kampfrichters anzuzeigen, macht der
Außenrichter bzw. machen die Außenrichter eines der Handzeichen von Artikel
8(a).
- In
Hantei-Situationen müssen die Außenrichter die Flaggen in den
richtigen Händen halten. Nachdem der Kampfrichter Hantei angesagt hat,
sollen die Außenrichter unverzüglich entweder die weiße oder blaue
Flagge über ihren Kopf heben, um anzuzeigen, welcher Kämpfer ihrer
Meinung nach den Sieg verdient.
- Wenn
die Außenrichter den Kampfrichter veranlassen möchten, in Ne-waza
"Matte" anzusagen (z.B. kein Fortgang), dann sollen sie dies
anzeigen, indem sie beide Arme mit den Handflächen nach oben bis in
Schulterhöhe anheben.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
9 - Kampfbereich (Gültigkeit)
Der
Kampf soll innerhalb der Kampffläche ausgetragen werden. Jede Technik, die
angewandt wird, wenn sich einer oder beide Kämpfer außerhalb der Kampffläche
befinden, wird nicht bewertet. Das bedeutet, dass ein Kämpfer als außerhalb
der Kampffläche betrachtet wird, wenn er im Stand nur schon einen Fuß, eine
Hand oder ein Knie außerhalb der Kampffläche hat, oderwenn er während der
Ausführung von Sutemi-waza (Opferwürfe) mehr als die Hälfte seines Körpers
außerhalb der Kampffläche hat.
Ausnahmen:
- Wenn
ein Kämpfer seinen Gegner aus der Kampffläche heraus wirft, aber selbst
lange genug innerhalb der Kampffläche bleibt, so dass die Wirksamkeit der
Technik klar ersichtlich ist, wird die Technik bewertet.
Wenn ein Wurf begonnen wird, während sich beide Kämpfer innerhalb der
Kampffläche befinden, der geworfene Kämpfer sich aber während der
Aktion aus der Kampffläche bewegt, dann soll die Aktion als
gültig angesehen werden, wenn die Wurfaktion ohne Unterbrechung
fortgeführt wird und der Kämpfer, der den Wurf ausführt, lange genug
innerhalb der Kampffläche bleibt, so dass die Wirksamkeit der Aktion klar
ersichtlich ist.
- In
Ne-waza ist die Aktion gültig und soll weiterlaufen, solange wenigstens ein
Kämpfer mit irgendeinem Teil seines Körpers die Kampffläche berührt.
- Wenn
im Verlaufe eines Angriffs, wie z.B. mit O-uchi-gari oder Ko-uchi-gari, der
werfende Kämpfer mit seinem Fuß oder seinem Bein die Kampffläche
verlässt und sich über der Matte der Sicherheitsfläche bewegt, wird die
Aktion als gültig betrachtet (für die Bewertung), solange der werfende
Kämpfer kein Gewicht auf seinen Fuß oder sein Bein legt, wenn
dieser/dieses außerhalb der Kampffläche ist.
Anhang
zu Artikel 9 - Kampfbereich (Gültigkeit)
Wenn
beim Osae-komi am Mattenrand der Teil des Kämpfers, der noch die Kampffläche
berührt, den Kontakt zur Matte verliert, so muss der Kampfrichter 'Matte'
ansagen.
Da die rote Warnfläche Teil der Kampffläche ist, wird jeder Kämpfer, dessen
Füße in der Standposition noch die rote Warnfläche berühren, als innerhalb
der Kampffläche befindlich angesehen.
Bei der Ausführung eines Sutemi-waza wird ein Wurf als gültig angesehen, wenn der
Werfende
die Hälfte oder mehr als die Hälfte seines Körpers innerhalb der Kampffläche
hat. (Daher soll der
Werfende
mit keinem Fuß die Kampffläche verlassen, ehe sein Rücken oder seine Hüften
die Matte berührt haben.)
Nach Kampfbeginn dürfen die Kämpfer die Mattenfläche nur verlassen, wenn es
ihnen vom Kampfrichter gestattet wird. Die Erlaubnis dazu wird nur in sehr
seltenen Ausnahmefällen erteilt, wie z.B. für das notwendige Wechseln eines
Judogi, der nicht mit dem Artikel 3 übereinstimmt oder der beschädigt oder
beschmutzt worden ist.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
10 - Dauer des Kampfes
Für
die Weltmeisterschaften und Olympischen Spiele beträgt
die Wettkampfzeit:
|
Senioren
Männer und Frauen:
|
5
min. effektive Kampfzeit
|
|
Junioren
Männer und Frauen:
|
4
min. effektive Kampfzeit
|
Jedem
Kämpfer steht zwischen den Kämpfen eine Ruhepause von 10 Minuten zu.
Anhang
zu Artikel 10 - Kampfdauer
Die
Kampfdauer und das System, nach dem gekämpft wird, sollen entsprechend den
Vorschriften des Turniers festgelegt werden.
Dem Kampfrichter sollte die Kampfdauer bekannt sein, bevor er auf die
Wettkampffläche kommt.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
11 - Zeitunterbrechung
Die
Zeit, die zwischen den Ausrufen des Kampfrichters "Matte" und "Ha-jime"
und zwischen "Sono-mama" und "Yoshi" vergeht, zählt nicht
zur Kampfzeit.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
12 - Zeitzeichen
Das
Ende der Kampfzeit wird dem Kampfrichter durch eine Glocke oder ein ähnliches
akustisches Zeichen angezeigt.
Anhang
zu Artikel 12 - Zeitzeichen
Falls
mehrere Wettkampfflächen gleichzeitig benutzt werden, sind verschiedene
akustische Zeichen erforderlich.
Das Zeitzeichen muss ausreichend laut sein, damit es trotz des Zuschauerlärms
gehört werden kann.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
13 - Haltegriffzeit
|
Ippon:
|
25
sec
|
|
Waza-ari:
|
20
sec oder mehr, aber weniger als 25 sec
|
|
Yuko:
|
15
sec oder mehr, aber weniger als 20 sec
|
|
Koka:
|
10
sec oder mehr, aber weniger als 15 sec
|
Ein
Haltegriff von weniger als 10 sec wird genau so wie ein Angriff gezählt.
Anhang
zu Artikel 13 - Haltegriffzeit
Wenn
Osae-komi gleichzeitig mit dem Zeitzeichen angesagt wird, oder
die verbleibende Zeit nicht ausreichend ist für die Beendigung des Osae-komi, dann
wird die Kampfzeit verlängert, bis der Kampfrichter entweder "Ippon"
(oder Gleichwertiges), "Toketa" oder "Matte" ansagt.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
14 - Technik, die mit dem Zeitzeichen zusammenfällt
Jedes
unmittelbare Ergebnis einer Technik, die gleichzeitig mit dem Zeitzeichen
begann, ist gültig.
Falls ein Haltegriff gleichzeitig mit dem Zeitzeichen angesagt wird, verlängert
sich die Kampfzeit, bis entweder 'Ippon' (oder
Gleichwertiges) erreicht
ist oder der Kampfrichter 'Toketa' oder 'Matte' ansagt.
Anhang
zu Artikel 14 - Technik, die mit dem Zeitzeichen zusammenfällt
Jede
Technik, die nach dem Klingelzeichen oder einem anderen Zeichen für das
Kampfzeitende angewandt wird, ist ungültig, auch wenn der Kampfrichter noch
nicht "Sore-made" angesagt hat.
Obwohl eine Wurftechnik gleichzeitig mit dem Klingelzeichen angewandt werden
darf, soll der Kampfrichter "Sore-made" ansagen, falls er der Meinung
ist, dass die Wurftechnik nicht unmittelbar wirksam wird.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
15 - Beginn des Kampfes
Vor
Beginn eines jeden Kampfes sollen der Kampfrichter und die beiden Außenrichter
gemeinsam innerhalb am Rand der Wettkampffläche (Mitte) stehen, sich dann zu
Yoseki verbeugen und anschließend ihre Plätze einnehmen.
Wenn sie die Kampffläche verlassen, verbeugen sie sich ebenfalls zu Yoseki.
Die Wettkämpfer müssen sich beim Betreten und Verlassen der Wettkampffläche
zu Beginn und nach Ende des Kampfes verbeugen.
Die Wettkämpfer gehen dann zur Mitte am Rand auf beiden Seiten der
Wettkampffläche (auf der Sicherheitsfläche) auf ihrer Seite entsprechend der
Kampfreihenfolge (der zu erst aufgerufene auf der rechten Seite und der als
zweites aufgerufene auf der linken Seite des Kampfrichters) verharren dort und
auf ein Zeichen des Kampfrichters gehen die Kämpfer vorwärts zu ihrer
Ausgangsposition und verbeugen sich gleichzeitig zueinander und machen
anschließend mit dem linken Fuß einen Schritt vorwärts. Wenn der Wettkampf
vorbei ist und der Kampfrichter das Ergebnis bekannt gegeben hat machen die
Kämpfer gleichzeitig mit dem rechten Fuß einen Schritt rückwärts und müssen
sich zueinander verbeugen.
Es steht den Wettkämpfern frei sich zu verbeugen, wenn sie die Kampffläche
betreten oder verlassen. In diesem Fall ist die Verbeugung nicht verbindlich.
Der
Kampf beginnt immer in der Standposition.
Nur Mitgliedern der Kampfrichterkommission ist es erlaubt, den Kampf zu
unterbrechen (s.Art.17).
zum
Inhaltverzeichnis
Anhang
zu Artikel 15 - Beginn des Kampfes
Um
den Kampf beginnen zu lassen, sollen die Kampfrichter und die Außenrichter ihre
Positionen einnehmen, bevor die Kämpfer die Kampffläche betreten.
Der Kampfrichter soll in der Mitte stehen, 2m hinter der Verbindungslinie, von
wo aus die Kämpfer den Kampf beginnen. Er sollte dabei den Zeitnehmertisch
ansehen.
Es ist sehr wichtig die Verbeugung zu respektieren und in einer korrekten Weise
auszuführen. Wenn die Wettkämpfer zu ihrer Ausgangsposition gehen und sich
gegenseitig anschauen, verbeugen sie sich offiziell unter der strengen Kontrolle
des Kampfrichters. Sie wiederholen diesen Vorgang am Ende des Wettkampfes.
Falls
die Kämpfer keine Verbeugung machen, fordert sie der Kampfrichter dazu auf.
Alle Verbeugungen im Stand sollten in einem Winkel von 30 Grad sein, gemessen an
der Hüfte.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
16 - Übergang zu Ne-waza (Bodenarbeit)
Die
Kämpfer dürfen in den unten aufgeführten Fällen von der Standposition zu
Ne-waza (Bodenarbeit) übergehen. Sollte jedoch die Technik nicht kontinuierlich
ausgeführt werden, lässt der Kampfrichter die Kämpfer in die Standposition
zurückkehren:
- Wenn
ein Kämpfer durch eine Wurftechnik ein Resultat erreicht hat, ohne
Unterbrechung zu Ne-waza (Bodenarbeit) übergeht und die Offensive ergreift.
- Wenn
infolge eines erfolglosen Wurfansatzes ein Kämpfer zu Boden fällt, darf
der andere ihm in den Boden folgen; oder wenn er das Gleichgewicht verliert,
dann kann der andere aus dieser schwachen Position des Gegners seinen
Vorteil ziehen und ihn zu Boden bringen.
- Wenn
ein Kämpfer bei der Anwendung von Shime-waza (Würgetechnik) oder
Kansetsu-waza (Hebeltechnik) in der Standposition einen gewissen Erfolg
erzielt und dann ohne Unterbrechung zu Ne-waza (Bodenarbeit) übergeht.
- Wenn
ein Kämpfer seinen Gegner durch die geschickte Anwendung einer Bewegung,
die nicht als Wurftechnik zählt, in Ne-waza (Bodenarbeit) bringt.
- In
jedem anderen Falle, der in den vorgenannten Abschnitten dieses Artikels
nicht genannt ist, in dem aber ein Kämpfer fällt oder zu fallen droht,
kann der andere Kämpfer aus der Position seines Gegners den Vorteil ziehen
und zu Ne-waza (Bodenarbeit) übergehen.
Anhang
zu Artikel 16 - Übergang zu Ne-Waza (Bodenarbeit)
Wenn
ein Kämpfer seinen Gegner nicht in Übereinstimmung mit Artikel 16 in die
Bodenlage zieht und dieser daraus keinen Vorteil zieht, indem er den Bodenkampf
annimmt, hat der Kampfrichter "Matte" anzusagen, den Kampf zu stoppen
und dem Kämpfer "Shido" zu erteilen, der gegen den Artikel 27 (8)
verstoßen hat. (siehe
Artikel 27 Anhang 5. Absatz)
Wenn ein Kämpfer seinen Gegner nicht in Übereinstimmung mit Artikel
16 in die Bodenlage zieht und dieser den Vorteil daraus zieht, indem er den
Bodenkampf annimmt, geht der Kampf weiter, aber der Kampfrichter erteilt dem
Kämpfer "Shido", der gegen den Artikel 27 (8) verstoßen hat. (siehe
Artikel 27 Anhang 5. Absatz)
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
17 - Anwendung von Matte (Warten)
Der
Kampfrichter soll in den folgenden Fällen 'Matte' (warten) ansagen, um den
Kampf zeitweise zu stoppen; um den Kampf wieder zu starten, soll er 'Ha-jime'
(anfangen) ansagen:
- Wenn
ein Kämpfer oder beide Kämpfer die Kampffläche verlässt/verlassen
(Ausnahme Art.9);
- wenn
ein Kämpfer oder beide Kämpfer eine verbotene Handlung begeht/begehen;
- wenn
ein Kämpfer oder beide Kämpfer verletzt oder krank wird / werden;
- wenn
es für einen Kämpfer oder beide Kämpfer nötig ist, seinen/ihre Judogi
zu ordnen;
- wenn
während Ne-waza (Bodenarbeit) kein offensichtlicher Fortschritt erzielt
wird;
- wenn
ein Kämpfer in eine stehende oder halbstehende Position von Ne-waza aus
kommt und seinen Gegner auf dem Rücken trägt;
- wenn
ein Kämpfer in einer stehenden Position bleibt oder aus Ne-waza in eine
stehende Position kommt und den auf dem Rücken liegenden Gegner, der seine
Beine oder ein Bein um irgendein Körperteil des stehenden Kämpfers
geschlungen hat, deutlich von der Tatami
hebt;
- wenn
ein Kämpfer von der Standposition aus Kansetsu-waza oder Shime-waza
anwendet oder versucht anzuwenden, und das Resultat nicht ausreichend
ersichtlich ist;
- in
jedem anderen Falle, wenn der Kampfrichter es für nötig hält;
- wenn
die Kampfrichter und die Außenrichter oder die Kampfrichterkommission eine
Beratung für nötig halten.
Anhang
zu Artikel 17 - Anwendung von Matte
Nach
der Ansage von "Matte" muss der Kampfrichter darauf achten, dass er
die Kämpfer in seinem Blick behält für den Fall, dass sie die Ansage von
"Matte" nicht gehört haben und mit dem Kampf fortfahren.
Der Kampfrichter soll nicht "Matte" ansagen, um den/die Kämpfer daran
zu hindern, die Kampffläche zu verlassen, es sei denn, dass er die Situation
als gefährlich ansieht.
Der Kampfrichter soll nicht "Matte" ansagen, wenn ein Kämpfer, der
sich z.B. aus einem Haltegriff, einem Armhebel oder einem Würgegriff
herausgedreht hat, offensichtlich einer Ruhepause bedarf oder darum bittet.
Der Kampfrichter soll "Matte" (Warten) ansagen, wenn es einem
Kämpfer, der auf die Tatami
herunterblickt und dessen Gegner sich auf seinem Rücken festklammert, gelingt,
in eine halbstehende Position zu gelangen und seine Hände deutlich von der Tatami
weg sind. In diesem Moment kann der Gegner ihn nicht mehr kontrollieren.
Sollte während Ne-waza der Kampfrichter irrtümlicherweise "Matte"
ansagen, und die Kämpfer trennen sich aus diesem Grund, dann können, falls
möglich, der Kampfrichter und die Außenrichter in Übereinstimmung mit der
"Dreiermehrheitsregel" die Kämpfer so gut wie möglich in ihre
ursprüngliche Position zurücklegen und den Kampf wieder beginnen lassen, falls
so eine Ungerechtigkeit gegenüber einem der Kämpfer ausgeglichen werden kann.
Nach der Ansage von "Matte" müssen die Kämpfer schnell zu ihren
Ausgangspositionen zurückkehren.
Wenn der Kampfrichter "Matte" angesagt hat, muss/müssen der/die
Kämpfer entweder
stehen,
wenn sie angesprochen werden oder ihre Judogi
ordnen oder
sie
dürfen sich hinsetzen, wenn eine längere Unterbrechung zu erwarten ist.
Nur im Falle einer ärztlichen Versorgung ist es dem Kämpfer gestattet, eine
andere Position einzunehmen.
Der
Kampfrichter kann
„Matte“ ansagen, um den Arzt zu holen, wenn der Wettkämpfer oder der Arzt
selbst, es verlangen, oder es der Kampfrichter für nötig hält. (siehe Artikel
29)
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
18 - Sono-mama
In
jedem Falle, in dem der Kampfrichter den Kampf zeitweise stoppen möchte, z.B.
um sich an einen oder beide Kämpfer zu wenden, ohne eine Änderung ihrer
Positionen hervorzurufen, oder um eine Strafe zu vergeben, so dass der nicht
bestrafte Kämpfer seine Vorteilsposition nicht verliert, soll er "Sono-mama"
(nicht bewegen) ansagen. Um den Kampf wieder beginnen zu lassen, soll er "Yoshi"
ansagen.
Sono-mama kann nur in Ne-waza (Bodenarbeit) angewandt werden.
Anhang zu Artikel 18 - Sono-mama
Immer,
wenn der Kampfrichter "Sono-mama" ansagt, soll er darauf achten, dass
sich keine Änderung in der Position oder im Griff eines Kämpfers ergibt.
Falls in Ne-waza ein Kämpfer andeutet, dass er verletzt ist, kann
der Kampfrichter die Wettkämpfer nach der Ansage von „Sono-mama“ wenn es
nötig ist trennen und sie dann wieder in die Position zurückbringen, die sie
vor der Ansage von „Sono-mama“ inne hatten und dann „Yoshi“ ansagen.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
19 - Kampfende
Der
Kampfrichter sagt am Ende des Kampfes "Sore-made" (das ist alles) an
und beendet den Wettkampf:
- Wenn
ein Kämpfer Ippon oder Waza-ari-awasete-Ippon erreicht (Artikel 20 und 21);
- im
Falle von Sogo-gachi (zusammengesetzter Sieg) Artikel 22;
- im
Falle von Kiken-gachi
(Sieg
durch Aufgabe) Artikel 28;
- im
Falle von Hansoku-make (Disqualifikation) Artikel 27;
- wenn
ein Kämpfer infolge Verletzung den Kampf nicht fortsetzen kann (Artikel
29);
- wenn
die Kampfzeit abgelaufen ist.
Der
Kampfrichter bewertet den Kampf wie folgt:
- Wenn
ein Kämpfer Ippon oder etwas Gleichwertiges erreicht hat, soll er zum
Sieger erklärt werden.
- Wenn
nicht Ippon oder etwas Gleichwertiges erreicht worden ist, soll der Sieger
auf folgender Basis erklärt werden: ein Waza-ari zählt mehr als jede
Anzahl von Yuko, ein Yuko zählt mehr als jede Anzahl von Koka.
- Wenn
auf der Anzeigetafel keine Wertungen angezeigt sind oder genau dieselben
unter jeder Rubrik (Waza-ari, Yuko, Koka) für beide Kämpfer vorliegen, soll
der Wettkampf durch „Golden Score“ entschieden werden.
„Golden Score“-Wettkampf
Die
Dauer des „Golden Score“-Wettkampfes soll die gleiche sein wie bei dem
vorherigen Kampf.
Wenn die Zeit für den Kampf abgelaufen ist, ruft der Kampfrichter „Sore-made“
um den Kampf zeitweilig zu beenden und die Kämpfer gehen zu ihren
Ausgangspositionen zurück. Dann ruft der Kampfrichter sofort „Hajime“ um
den Wettkampf wieder zu beginnen. Es gibt keine Pause zwischen dem Ende des
ursprünglichen Wettkampfes und dem Beginn des „Golden Score“-Kampfes. Die
erste Wertung zwischen den beiden Wettkämpfern während des „Golden Score“-Kampfes
entscheidet den Kampf. Der Kampf endet sofort, wenn ein Kämpfer einen Vorteil
erzielt.
Wenn der „Golden Score“-Kampf über die volle Zeit geht, ohne einen Vorteil
für einen der Kämpfer, soll das Ergebnis durch „Hantei“ entschieden
werden. Bei der Ansage von „Hantei“ durch den Kampfrichter, heben der
Kampfrichter und die beiden Außenrichter die entsprechend farbige Flagge hoch
über ihre Köpfe, um anzuzeigen welchen Wettkämpfer sie als Gewinner ansehen.
In diesem Fall berücksichtigen der Kampfrichter und die beiden Außenrichter
„Kinsa“ (leichte Überlegenheit oder Unterlegenheit) durch das Verhalten,
die Geschicklichkeit und die Wirksamkeit der Techniken nur während der „Golden
Score“-Kampfzeit. Das bedeutet, dass der vorherige Kampf überhaupt nicht
zählt. Der Kampfrichter soll das Ergebnis entsprechend der „Dreiermehrheitsregel“
bekannt geben.
Sollte nur ein Wettkämpfer das Recht den „Golden Score“-Kampf zu kämpfen
wahrnehmen und der andere Wettkämpfer lehnt es ab, soll der Wettkämpfer, der
kämpfen möchte zum Sieger durch „Kiken-gachi“ erklärt werden.
- Im
Fall, dass beide Kämpfer gleichzeitig Ippon oder Sogo-gachi erreichen, soll
der Kampf
durch „Golden Score“ entschieden werden.
- Im
Fall, dass beide Kämpfer gleichzeitig einen zusammengesetzten „Hansoku-make“
erhalten (resultierend aus aufeinander folgenden Shido) oder wenn ein
Kämpfer einen zusammengesetzten „Hansoku-make“ und gleichzeitig
Sogo-gachi erhält, soll der Kampf durch „Golden Score“ entschieden
werden.
- Im
Fall, wenn beide Kämpfer gleichzeitig direkten Hansoku-make erhalten,
sollen beide Kämpfer vom Turnier ausgeschlossen werden.
- Die
Entscheidung "Hiki-wake" wird gegeben, wenn auf der Anzeigentafel
kein Vorteil vorhanden ist innerhalb der Kampfzeit die für den Kampf
vorgesehen ist.
Nachdem
der Kampfrichter das Ergebnis des Kampfes angezeigt hat, gehen die Kämpfer
einen Schritt rückwärts zum jeweils blauen oder weißen Klebeband, machen im
Stand eine Verbeugung und verlassen die Wettkampffläche.
Sobald der Kampfrichter den Kämpfern das Ergebnis angezeigt hat, ist es ihm
nicht mehr möglich, diese Entscheidung zu ändern, nachdem der Kampfrichter und
die Außenrichter die Wettkampffläche verlassen haben.
Wenn der Kampfrichter versehentlich den falschen Kämpfer zum Sieger erklärt,
müssen die beiden Außenrichter sicherstellen, dass er diese falsche
Entscheidung korrigiert, bevor er und die beiden Außenrichter die
Wettkampffläche verlassen.
Alle Handlungen und Entscheidungen, die in Übereinstimmung mit der
"Dreiermehrheitsregel" vom Kampfrichter und den Außenrichtern
getroffen wurden, sind endgültig und ohne Einspruchsmöglichkeit.
ANHANG
ZU ARTIKEL 19 - KAMPFENDE
Nach
der Ansage von "Sore-made" sollte der Kampfrichter die Kämpfer noch
in seinem Blick behalten, für den Fall, dass sie die Ansage nicht gehört haben
und weiterkämpfen.
Der Kampfrichter fordert, falls nötig, die Kämpfer dazu auf, ihre Judogi zu
ordnen, bevor er das Resultat bekannt gibt.
Vor
jedem „Golden Score“-Kampf sollen die Uhren und Anzeigetafeln zurückgesetzt
werden, wie für einen neuen Kampf.
Im „Golden Score“, wenn ein Kämpfer gehalten wird und „Osae-komi“
angesagt wurde, wird der Kampfrichter den Haltegriff bis 25 Sekunden (Ippon)
weiterlaufen lassen, oder bis Toketa oder Matte, oder bis Shime-waza oder
Kansetzu-waza von einem der Wettkämpfer mit sofortigem Ergebnis angewendet
wird. In diesem Fall soll der Wettkämpfer gewinnen mit Unterbewertungspunkten
entsprechend der erreichten Bewertung.
Wenn während „Golden Score“ ein direkter „Hansoku-make“ ausgesprochen
wird, hat das Ergebnis für den bestraften Kämpfer dieselben Konsequenzen wie
während eines normalen Kampfes.
7) Die Entscheidung „Hikiwake“ wird nur bei Mannschaftsmeisterschaften
angewendet.
Während
der ersten Mannschaftsbegegnung wird das Ergebnis „Hikiwake“ angewendet.
Wenn am Ende des Durchgangs die Zahl der Siege und Punkte für beide
Mannschaften gleich ist, werden alle Kämpfe mit dem Resultat „Hikiwake“ aus
dem ersten Durchgang erneut gekämpft um den Sieger zu ermitteln. Diese
Entscheidungskämpfe werden im „Golden Score“ System durchgeführt, jedoch
erhält der Sieger nur einen Punkt für die Entscheidung. Das gleiche System
wird angewendet für die „Round Robin“. (Jeder gegen jeden.)
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
20 - Ippon
Der
Kampfrichter soll "Ippon" ansagen, wenn seiner Meinung nach eine
angewandte Technik folgenden Kriterien entspricht:
- Wenn
ein Wettkämpfer
den anderen Wettkämpfer mit Kontrolle, zum großen Teil auf den
Rücken, mit Kraft und Schnelligkeit wirft;
- wenn
ein Wettkämpfer
den anderen Wettkämpfer mit Osae-komi hält und es diesem nicht
gelingt, sich innerhalb von 25 sec. nach der Ansage von Osae-komi zu
befreien;
- wenn
ein Wettkämpfer
aufgibt, indem er zweimal oder mehr mit seiner Hand oder seinem Fuß
abklopft oder wenn er "Maitta" (ich gebe auf) sagt, im Allgemeinen
als Ergebnis von Osae-komi (Haltegriff), Shime-waza (Würgegriff) oder
Kansetsu-waza (Armhebel);
- wenn
ein Wettkämpfer
durch die Wirkung von Shime-waza oder Kansetsu-waza kampfunfähig ist.
Gleichwertigkeit:
Wird
ein Wettkämpfer
mit "Hansoku-make" bestraft, so wird der
andere Wettkämpfer
sofort
zum
Sieger erklärt.
Gleichzeitiger Ippon: Siehe Artikel 19 (f)
(4).
Anhang
zu Artikel 20 - Ippon
Gleichzeitig
ausgeführte Techniken d.h. wenn beide Wettkämpfer
nach
einem anscheinend gleichzeitigen Angriff auf die Matte fallen und der
Kampfrichter und die Außenrichter nicht entscheiden können, welche Technik den
Ausschlag gab, sollen nicht bewertet werden.
Sagt der Kampfrichter in Ne-waza irrtümlicherweise "Ippon" und
die Wettkämpfer
trennen sich aus diesem Grund, dann können, falls möglich, der
Kampfrichter und die Außenrichter in Übereinstimmung mit der
"Dreiermehrheitsregel" die Wettkämpfer
so gut wie möglich in ihre ursprüngliche Positionen zurücklegen und
den Kampf wieder beginnen lassen, falls dadurch eine Ungerechtigkeit gegenüber
einem Wettkämpfer
ausgeglichen werden kann.
Wenn ein Wettkämpfer
absichtlich eine "Brücke" macht (Kopf
und
ein
Fuß oder beide Füße in Kontakt mit der Tatami)
nachdem
er geworfen worden ist,
soll der Kampfrichter - obwohl der Wettkämpfer
die für Ippon nötigen Kriterien vermieden hat - trotzdem "Ippon"
ansagen oder irgendeine andere Bewertung, die seiner Meinung nach die Technik
verdient, um diese Aktion zu unterbinden.
Die Anwendung von "Kansetsu-waza", um den
Wettkämpfer zu
werfen, wird nicht als eine bewertbare Wurftechnik angesehen.
Anmerkung:
Bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften, kontinentalen- oder
IJF-Veranstaltungen werden diese Regeln angewendet. Bei nationalen
Veranstaltungen ist der Organisator berechtigt, Vorkehrungen zu treffen, die der
Sicherheit der Wettkämpfer
auf diesem Niveau entsprechen.
Bei Meisterschaften auf niedrigerem Niveau kann der Organisator die Kampfrichter
berechtigen, Ippon zu geben, wenn die Wirkung einer Technik ausreichend
ersichtlich ist. Bei Kinderwettbewerben können Shime-waza und Kansetsu-waza
ganz verboten werden.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
21 - Waza-ari – awasete - Ippon
Wenn
ein Wettkämpfer
in einem Kampf den
zweiten
Waza-ari erreicht (siehe Artikel 23), so hat der Kampfrichter "Waza-ari-awasete-Ippon"
anzusagen.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
22 - Sogo-gachi (zusammengefasster Sieg)
Der
Kampfrichter soll in folgenden Fällen "Sogo-gachi" ansagen:
- wenn
ein Wettkämpfer
Waza-ari erreicht hat und sein Gegner einen
dritten Shido erhält. (s.
Art. 27a)
- wenn
ein Wettkämpfer,
dessen Gegner bereits drei
Shido erhalten hat, anschließend
selbst einen Waza-ari erzielt.
Gleichzeitiger
Sogo-gachi: siehe Artikel
19 (f) (4).
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
23 - Waza-ari
Der
Kampfrichter soll "Waza-ari" ansagen, wenn seiner Meinung nach die
angewandte Technik folgenden Kriterien entspricht:
- Wenn
ein Wettkämpfer
den
anderen Wettkämpfer mit Kontrolle wirft, aber die Technik
teilweise unvollständig ist in einem der drei
Faktoren, die für die Erreichung eines Ippon nötig sind (s. Artikel 20a
und Anhang).
- Wenn
ein Wettkämpfer
den
anderen Wettkämpfer mit Osae-komi hält und dieser sich 20 sec.
lang oder mehr, aber weniger als 25 sec. lang, nicht befreien kann.
Gleichwertigkeit:
Wird
ein Wettkämpfer
mit drei Shido bestraft,
erhält der
andere Wettkämpfer
sofort "Waza-ari".
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
24 - Yuko
Der
Kampfrichter soll "Yuko" ansagen, wenn seiner Meinung nach die
angewandte Technik folgenden Kriterien entspricht:
- Wenn
ein Wettkämpfer
den
anderen Wettkämpfer mit Kontrolle wirft, aber die Technik in
zwei von den anderen drei Faktoren teilweise unvollständig ist, die nötig
sind, um Ippon zu erreichen;
Beispiele:
- teilweise
unvollständig in dem Faktor "zum großen Teil auf den Rücken"
und gleichzeitig teilweise unvollständig in einem der beiden anderen
Faktoren "Kraft" oder "Schnelligkeit";
- zum
großen Teil auf den Rücken aber teilweise unvollständig in den beiden
anderen Faktoren "Kraft" und "Schnelligkeit".
- Wenn
ein Wettkämpfer den anderen Wettkämpfer mit Osae-komi hält und dieser
sich 15 sec. lang oder mehr, aber weniger als 20 sec. lang, nicht befreien
kann.
Gleichwertigkeit:
Wird
ein Wettkämpfer
mit
einem
zweiten
Shido
bestraft, erhält sein Gegner sofort "Yuko".
Anhang
zu Artikel 24 - Yuko
Ungeachtet
dessen, wie viele Yuko angesagt wurden, wird keine Anzahl davon gleich einem
Waza-ari gezählt. Die angesagte Gesamtanzahl wird registriert.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
25 - Koka
Der
Kampfrichter soll "Koka" ansagen, wenn seiner Meinung nach die
angewandte Technik folgenden Kriterien entspricht:
- Wenn
ein Wettkämpfer
den anderen Wettkämpfer mit Kontrolle, Kraft und Schnelligkeit
auf eine Schulter, den/die Oberschenkel oder sein Gesäß wirft.
- Wenn
ein Wettkämpfer
den anderen Wettkämpfer mit "Osae-komi" hält und
dieser sich 10 sec. lang oder mehr, aber weniger als 15 sec. lang, nicht
befreien kann.
Gleichwertigkeit:
Wird ein Wettkämpfer
mit
"Shido" bestraft, erhält der
andere Wettkämpfer
sofort "Koka".
Anhang
zu Artikel 25 - Koka
Ungeachtet
dessen, wie viele "Koka" angesagt wurden, wird keine Anzahl davon
gleich einem "Yuko" oder "Waza-ari" gezählt. Die angesagte
Gesamtanzahl wird registriert.
Wird der Gegner auf die Körpervorderseite, sein/e Knie, Hand/Hände oder
Ellenbogen geworfen, so wird das genauso wie jeder andere Angriff gewertet.
Ebenso wird ein Haltegriff bis zu 9 sec. wie
ein Angriff gewertet.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
26 - Osae-komi
Der
Kampfrichter soll "Osae-komi" ansagen, wenn seiner Meinung nach die
angewandte Technik folgenden Kriterien entspricht:
- Der
gehaltene Wettkämpfer
muss von seinem Gegner kontrolliert werden, und sein Rücken,
beide Schultern oder eine Schulter müssen Kontakt mit der Tatami
haben.
- Die
Kontrolle kann von der Seite, von hinten oder von oben ausgeführt werden.
- Die
Beine / ein Bein oder der Körper des Wettkämpfers,
der den Haltegriff ausführt, dürfen/darf nicht von den Beinen seines
Gegners kontrolliert werden.
- Mindestens
ein Wettkämpfer muss mit irgendeinem Teil seines Körpers die Kampffläche
berühren.
- Der
Wettkämpfer,
der den Haltegriff ausführt, muss seinen Körper entweder in der Kesa- oder
Shiho-Position haben, ähnlich wie bei den Techniken Kesa-gatame oder
Kami-Shiho-gatame.
Anhang
zu Artikel 26 - Osae-komi
Wenn
ein Wettkämpfer,
der seinen Gegner mit "Osae-komi" kontrolliert, ohne die Kontrolle zu
verlieren in einen anderen "Osae-komi" übergeht, läuft die Zeit für
"Osae-komi" weiter bis zur Ansage von "Ippon"(oder
Gleichwertigem),
"Toketa" oder "Matte".
Wenn während der Ausführung eines "Osae-komi" der in der
Vorteilsposition befindliche Kämpfer eine strafbare Handlung begeht, hat der
Kampfrichter "Matte" anzusagen, die Kämpfer zur Ausgangsposition
zurückkehren zu lassen, die Strafe zu erteilen (die Bewertung für den
Haltegriff anzusagen) und dann den Kampf durch die Ansage von "Ha-jime"
wieder beginnen zu lassen.
Wenn während der Ausführung eines Haltegriffs der in der nachteiligen Position
befindliche Kämpfer eine strafbare Handlung begeht, hat der Kampfrichter "Sono-mama"
anzusagen, die Strafe zu vergeben und danach den Kampf durch Berühren beider
Kämpfer und Ansagen von "Yoshi" fortsetzen zu lassen. Sollte jedoch
die zuerkannte Strafe "Hansoku-make" sein, dann
soll der Kampfrichter, nach Sono-mama sich mit den Außenrichtern beraten, Matte
ansagen und die Wettkämpfer zu ihrer Ausgangsposititon zurückkehren lassen,
dann Hansoku-make aussprechen und den Wettkampf mit Ansage von Sore-made
beenden.
Wenn beide Außenrichter darin übereinstimmen, dass ein "Osae-komi"
gegeben ist, der Kampfrichter aber nicht "Osae-komi" angesagt hat,
dann sollen sie dieses mit dem Handzeichen für "Osae-komi" anzeigen,
und gemäß der "Dreiermehrheitsregel" sagt der Kampfrichter sofort
"Osae-komi" an.
Wenn beim Osae-komi am Mattenrand der Teil des Körpers des Wettkämpfers,
der noch die Kampffläche berührt, angehoben wird, muss der Kampfrichter
"Matte" ansagen.
"Toketa" soll angesagt werden, wenn es während des "Osae-komi"
dem gehaltenen Wettkämpfer
gelingt,
das Bein des anderen Kämpfers scherenartig zu umklammern, entweder von oben
oder von unten.
Hat Ukes Rücken keinen Kontakt mehr mit der Matte (z.B. wenn er eine Brücke
macht) aber Tori behält die Kontrolle, so zählt der "Osae-komi"
weiter.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
27 - Verbotene Handlungen
Die
verbotenen Handlungen sind in „leichte“ Regelverstöße (Shido) und in „schwere“
Regelverstöße (Hansoku-make) unterteilt.
Leichte Regelverstöße: Werden mit Shido bestraft.
Schwere Regelverstöße: Werden direkt mit Hansoku-make bestraft.
Der Kampfrichter soll eine Shido oder Hansoku-make Strafe aussprechen,
entsprechend dem Grad des Regelverstoßes.
Das Aussprechen eines zweiten oder anschließenden Shido, wirkt sich automatisch
auf die technische Bewertung des Gegners aus. Die vorherige Bewertung,
entsprechend der früheren Strafe, wird entfernt und die nächsthöhere
Bewertung wird sofort angezeigt.
Das Aussprechen eines direkten Hansoku-make bedeutet, dass der Wettkämpfer
disqualifiziert und vom Turnier ausgeschlossen wird. Der Wettkampf endet
entsprechend Artikel 19 (d). (Siehe Anhang)
Jedes
Mal, wenn der Kampfrichter eine Strafe erteilt, soll er mit einer einfachen
Geste den Grund der Bestrafung andeuten.
Auch nach der Ansage von "Sore-made" kann eine Strafe erteilt werden
für jede verbotene Handlung, die während der Kampfzeit begangen wurde, oder in
außergewöhnlichen Situationen für schwerwiegende Handlungen, die nach dem
Zeitzeichen begangen worden sind, solange die Entscheidung noch nicht angezeigt
worden ist.
Shido
(Gruppe der leichten Regelverstöße)
(a)
SHIDO
wird jedem Kämpfer erteilt, der einen leichten Regelverstoß
begangen hat:
|
1)
|
Absichtlich
Kumikata
zu vermeiden, um Kampfaktionen zu verhindern.
|
|
2)
|
In
der Standposition, nach
Kumikata,
eine
übermäßig defensive Haltung einzunehmen (im Allgemeinen mehr als 5
Sekunden).
|
|
3)
|
Eine
Aktion auszuführen, die dazu gedacht ist, den Eindruck eines Angriffs
zu geben, die aber klar zeigt, dass keine Absicht vorhanden war, den
Gegner zu werfen False
attack (Scheinangriff).
|
|
4)
|
Sich
mit beiden Füßen ganz innerhalb der Warnfläche zu befinden, außer
zum Beginn eines Angriffs, zur Ausführung eines Angriffs, zum Kontern
eines Angriffs des Gegners oder zur Verteidigung gegen einen Angriff des
Gegners (im Allgemeinen mehr als 5 Sekunden).
|
|
5)
|
In
der Standposition fortwährend das/die Ärmelende(n) des Gegners zum
defensiven Zweck zu halten (im Allgemeinen mehr als 5 Sekunden) oder zu
Greifen indem man den Ärmel verdreht.
|
|
6)
|
In
der Standposition fortwährend die Finger des Gegners mit einer oder
beiden Händen verhakend zu fassen, um Kampfaktionen zu verhindern (im
Allgemeinen mehr als 5 Sekunden).
|
|
7)
|
Absichtlich
den eigenen Judogi in Unordnung zu bringen oder den Gürtel oder die
Hose ohne die Erlaubnis des Kampfrichters auf- oder zuzubinden.
|
|
8)
|
Den
Gegner herunterzuziehen, um mit Ne-waza zu beginnen, ausgenommen in
Übereinstimmung mit Artikel 16.
|
|
9)
|
Mit
einem oder mehreren Fingern in das Ärmelende oder das Ende des
Hosenbeines des Gegners zu fassen.
|
|
10)
|
In
der Standposition ohne anzugreifen anders als "normal" zu
fassen (im
Allgemeinen mehr als 5 Sekunden).
|
|
11)
|
In
der Standposition, bevor
oder nachdem
Kumi-kata (Greifen) erfolgt ist, keine Angriffsaktionen zu machen (siehe
Anhang Inaktivität).
|
|
12)
|
Des
Gegners Ärmelende/n zwischen dem Daumen und den Fingern zu halten,
bekannt als „Pistol grip“ (Pistolengriff).
|
|
13)
|
Des
Gegners Ärmelende/n durch Umfalten zu halten „Pocket grip“
(Taschengriff).
|
|
14)
|
Von
der Standposition aus des Gegners Fuß/Füße, Bein(e) oder Hosenbein(e)
mit einer Hand oder beiden Händen zu ergreifen, wenn nicht gleichzeitig
eine Wurftechnik versucht wird.
|
|
15)
|
Das
Ende des Gürtels oder der Jacke um einen Körperteil des Gegners zu
schlingen.
|
|
16)
|
Den
eigenen oder den Judogi des Gegners in den Mund zu nehmen.
|
|
17)
|
Eine
Hand, einen Arm, einen Fuß oder ein Bein direkt auf das Gesicht des
Gegners zu legen.
|
|
18)
|
Einen
Fuß oder ein Bein in den Gürtel, den Kragen oder das Revers des
Gegners zu setzen.
|
|
19)
|
Shime-waza
anzuwenden, indem man das Jackenende, den Gürtel oder nur die Finger
benutzt.
|
|
20)
|
Von
Tachi-waza oder Ne-waza aus die Kampffläche zu verlassen oder den
Gegner absichtlich
zu
zwingen, die Kampffläche
zu verlassen (siehe Artikel 9, Ausnahmen).
|
|
21)
|
Anwendung
der Beinschere (Dojime) am Rumpf, Hals oder Kopf des Gegners. (Schere
mit gekreuzten Füßen und ausgestreckten Beinen).
|
|
22)
|
Mit
dem Knie oder Fuß gegen die Hand oder den Arm des Gegners zu treten,
damit er seinen Griff freigibt,
oder gegen des Gegners Bein oder Fußgelenk zu treten, ohne eine Technik
anzuwenden.
|
|
23)
|
Die
Finger des Gegners zurückzubiegen, um seinen Griff zu lösen.
|
Anhang
zu Artikel 27 - Verbotene Handlungen
Kampf-
und Außenrichter sind berechtigt, Strafen entsprechend der "Absicht"
oder aus der Situation heraus und im besten Interesse des Sportes zu erteilen.
Wenn der Kampfrichter den oder die Kämpfer bestrafen möchte (ausgenommen im
Falle von "Sono-mama" in Ne-waza), dann unterbricht er zeitweise den
Kampf durch
Ansage von „Matte“,
lässt die Kämpfer zur Ausgangsposition zurückkehren und erteilt die Strafe,
während er auf den Kämpfer zeigt, der die verbotene Handlung begangen hat.
Vor der Vergabe von "Hansoku-make" muss der Kampfrichter die
Außenrichter befragen und seine Entscheidung in Übereinstimmung mit der
"Dreiermehrheitsregel" treffen. Wenn beide Kämpfer gleichzeitig einen
Regelverstoß begehen, dann soll jeder, entsprechend der Schwere des begangenen
Verstoßes, bestraft werden.
Wenn beide Kämpfer bereits mit drei
„Shido“
bestraft worden sind und anschließend beide eine weitere Strafe erhalten, dann sollte
für beide Hansoku-make ausgesprochen werden.
Eine Strafe in
Ne-waza soll in derselben Weise angewandt werden wie in "Osaekomi" (siehe
Artikel 26 Anhang, 2. und 3. Abschnitt)
8) Wenn ein
Kämpfer seinen Gegner nicht in Übereinstimmung mit Art.16 in die Bodenlage
bringt und sein Gegner keinen Vorteil daraus zieht, indem er den Bodenkampf
nicht aufnimmt, dann soll der Kampfrichter "Matte" ansagen, den Kampf
zeitweise unterbrechen und dem Kämpfer "Shido" erteilen, der gegen
den Artikel 16 verstoßen hat.
10) Normale
Kumikata bedeutet mit der linken Hand auf der rechten Seite des Gegners dessen
Ärmel, Kragen, Brustbereich, oben auf der Schulter oder auf dem Rücken
oberhalb des Gürtels zu fassen bzw. mit rechten Hand auf der linken Seite des
Gegners dessen Ärmel, Kragen, Brustbereich, oben auf der Schulter oder auf dem
Rücken oberhalb des Gürtels zu fassen.
Ein
Kämpfer sollte nicht für
einen unnormalen Griff bestraft
werden, falls die Situation dadurch entstanden ist, dass der Gegner mit seinem
Kopf unter dem Arm des Haltenden durchgetaucht ist. Sollte jedoch ein Kämpfer
wiederholt seinen Kopf so wegdrehen, dann sollte der Kampfrichter überlegen ob
der Kämpfer nicht eine übermäßig defensive Haltung einnimmt (2).
Wenn ein Kämpfer wiederholt eine unnormale Kumikata einnimmt kann
die dafür erlaubte Zeit reduziert werden und sogar zu einer direkten Shido
Bestrafung führen.
Das Einhaken eines Beines zwischen den Beinen des Gegners, außer beim
gleichzeitigen Versuch einer Wurftechnik, wird nicht als normale Kumikata
angesehen, und der Kämpfer muss innerhalb von 5 sec. angreifen, oder er wird
mit Shido bestraft.
11)
Inaktivität:
wird als gegeben betrachtet, wenn im Allgemeinen 25 sec. keine
Angriffshandlungen von einem oder beiden Kämpfern erfolgt sind.
Als Inaktivität wird nicht betrachtet, wenn keine Angriffshandlungen erfolgen,
der Kampfrichter jedoch der Ansicht ist, dass der Kämpfer tatsächlich eine
Gelegenheit zum Angriff sucht.
15) Umschlingen bedeutet, dass der Gürtel oder die Jacke einen
vollständigen Kreis bilden muss. Der Gebrauch des Gürtels oder der Jacke als
Haltepunkt für einen Griff ohne vollständiges Umschlingen, also z.B. um den
Arm des Gegners festzulegen, wird nicht bestraft.
17) Gesicht bedeutet die Fläche innerhalb der Linie, die durch Stirn,
Bereich vor den Ohren und Kinnlinie begrenzt wird.
zum
Inhaltverzeichnis
Artikel
27 Verbotene Handlungen und Strafen (Fortsetzung)
HANSOKU-MAKE
(Gruppe
der schweren Regelverstöße
b.) Hansoku-make
wird jedem Kämpfer erteilt, der einen schweren Regelverstoß begangen hat
(oder der mit drei Shido bestraft worden ist und einen weiteren leichten
Regelverstoß begeht):
|
24)
|
Kawazu-gake
anzuwenden. (Den Gegner dadurch zu werfen, dass ein Bein um das Bein des
Gegners geschlungen wird, während man mehr oder weniger in dieselbe
Richtung wie der Gegner blickt und sich rückwärts auf ihn fallen
lässt).
|
|
25)
|
Kansetsu-waza
(Hebeltechnik) anderswo als am Ellenbogengelenk anzusetzen.
|
|
26)
|
Einen
Gegner, der auf dem Rücken liegt, von der Tatami
hochzuheben, um ihn dann wieder auf die Tatami
hinunter zu stoßen.
|
|
27)
|
Das
Standbein des Gegners von innen wegzufegen, wenn dieser eine Technik wie
z.B. Harai-goshi etc. ausführt.
|
|
28)
|
Die
Anweisungen des Kampfrichters nicht zu beachten.
|
|
29)
|
Während
des Wettkampfes unnötige Ausrufe, Bemerkungen oder Gesten zu machen,
die abfällig gegenüber dem Gegner oder dem Kampfrichter sind.
|
|
30)
|
Irgendeine
Handlung zu begehen, die den Gegner gefährden oder verletzen kann,
insbesondere des Gegners Nacken oder Wirbelsäule, oder die gegen den
Geist des Judo ist.
|
|
31)
|
Sich
bei der Ausführung oder bei dem Versuch der Ausführung von solchen
Techniken wie Ude-hishigi-waki-gatame
direkt auf die Tatami
fallen zu lassen.
|
|
32)
|
Bei
der Ausführung oder bei dem Versuch der Ausführung solcher Techniken
wie Uchi-mata, Harai-goshi etc. durch das Beugen nach vorn und unten den
Kopf zuerst in die Tatami
zu "tauchen" oder
sich aus dem Stand oder von den Knien aus direkt rückwärts fallen zu
lassen während des Versuchs oder der Ausführung solcher Techniken wie
Kata-guruma.
|
|
33)
|
Sich
absichtlich nach hinten fallen zu lassen, wenn sich der andere Kämpfer
von hinten am Rücken festklammert und wenn einer der Kämpfer die
Bewegungen des anderen unter Kontrolle hat.
|
|
34)
|
Harte
oder metallene Gegenstände zu tragen (bedeckt oder nicht bedeckt).
|
Auf
der Wertungstafel werden die wiederholten Shido gesammelt und in technische
Bewertungen des Gegners umgewandelt:
|
Wiederholte
Shido werden auf der Wertungstafel wie folgt angezeigt:
|
2 Shido
=
ein Yuko für den Gegner
|
3 Shido
=
ein Waza-ari für den Gegner
|
4 Shido
=
Hansoku-make
=
Ippon für den Gegner
|
Wenn
ein Wettkämpfer leichte Regelverstöße wiederholt und zum vierten Mal mit
Shido bestraft werden muss, soll der Kampfrichter, nach Beratung mit den
Außenrichtern den Kämpfer mit Hansoku-make bestrafen, d.h. der vierte Shido
wird nicht als Shido vergeben, sondern es wird Hansoku-make ausgesprochen. Der
Kampf endet entsprechend Artikel 19 (d).
Anhang
Artikel 27 – Verbotene Handlungen und Strafen (Fortsetzung)
24)
Wenn sich der Werfende während der Wurfaktion verdreht/dreht, sollte
dies als Kawazu-gake angesehen werden und bestraft werden.
Techniken wie Osoto-gari, O-uchi-gari und Uchi-mata bei denen der Fuß/das Bein
und das Bein des Gegners miteinander verschlungen sind, sind erlaubt und sollten
bewertet werden.
31)
Beim Versuch, Würfe wie Harai-Goshi, Uchi-mata etc. auszuführen: Wenn
dabei nur mit einer Hand das Revers des Gegners gegriffen wird - von einer
Position, die Ude-hishigi-waki-gatame
ähnelt (wobei das Handgelenk unter der Achselhöhle des Werfenden festgeklemmt
wird) - und sich absichtlich mit dem Gesicht nach unten auf die Tatami
fallen zu lassen, wird als verletzungsgefährlich angesehen und soll bestraft
werden.
Solche Aktionen, bei denen es nicht beabsichtigt ist, seinen Gegner klar auf den
Rücken zu werfen, sind gefährlich und werden in derselben Weise behandelt wie Ude-hishigi-waki-gatame.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
28 - Nichtantreten und Aufgabe
Die
Entscheidung "Fusen-gachi" (Sieger durch Nichtantreten) soll für
jeden Kämpfer angezeigt werden, dessen Gegner nicht zu seinem Kampf erscheint.
Ein Kämpfer, der nach drei Aufrufen im Abstand von einer Minute nicht an seinem
Startplatz ist, verliert den Kampf.
Bevor der Kampfrichter "Fusen-gachi" anzeigt, muss er sicher sein,
dass er dazu die Erlaubnis der Kampfrichterkommission erhalten hat.
Die Entscheidung "Kiken-gachi" (Sieger durch Aufgabe) soll für den
Kämpfer angezeigt werden, dessen Gegner sich während des Kampfes aus
irgendeinem Grund aus dem Wettkampf zurückzieht.
Anhang
zu Artikel 28 - Nichtantreten und Aufgabe
Weiche
Kontaktlinsen: Wenn
ein Kämpfer während des Kampfes seine Kontaktlinse verliert, sie nicht
unmittelbar wieder finden kann und den Kampfrichter davon in Kenntnis setzt,
dass er ohne Kontaktlinse nicht weiterkämpfen kann, soll der Kampfrichter nach
Beratung mit den Außenrichtern den Sieg durch "Kiken-gachi" seinem
Gegner zuerkennen.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
29 - Verletzung, Krankheit oder Unfall
Die
Entscheidung des Kampfes – wenn ein
Kämpfer unfähig ist weiterzukämpfen – wegen Verletzung, Krankheit oder
Unfall während eines Wettkampfes soll von dem Kampfrichter nach Absprache mit
den Außenrichtern entsprechend folgender Klauseln gegeben werden:
(a)
Verletzung
1.
wenn die Ursache für die Verletzung dem verletzten Kämpfer
zugeschrieben
wird, verliert dieser den Kampf
2.
wenn die Ursache für die Verletzung dem unverletzten Kämpfer
zugeschrieben wird,
verliert der unverletzte Kämpfer den Kampf
3.
wenn es unmöglich ist, die Ursache für die Verletzung einem der beiden
Kämpfer zuzuschreiben, verliert der Kämpfer den Kampf, der nicht fähig ist,
weiterzukämpfen.
(b)
Krankheit
Im Allgemeinen verliert der Kämpfer den Kampf, der während eines
Kampfes krank wird
und den Kampf
nicht fortsetzen kann.
(c)
Unfall
Wenn durch äußeren Einfluss ein Unfall eintritt (höhere Gewalt), kann
der Wettkampf
nach Rücksprache mit der Kampfrichterkommission
annulliert oder verschoben werden.
In diesen Fällen von höherer Gewalt hat die Wettkampfleitung, der
Sportdirektor oder die
IJF-Kommission
die letzte Entscheidung.
Medizinische
Untersuchungen
a)
Der Kampfrichter kann den Arzt rufen, um den Kämpfer zu untersuchen in Fällen,
wo eine größere Verletzung des Kopfes oder
des Rückens (Wirbelsäule) auftritt oder wann immer der Kampfrichter
eine größere oder schwere Verletzung annimmt.
In diesem Fall soll der Arzt den Kämpfer in der kürzestmöglichen Zeit
untersuchen und dem Kampfrichter mitteilen, ob der Kämpfer weiterkämpfen kann
oder nicht.
Wenn der Arzt, nach Untersuchung eines verletzten Kämpfers, den Kampfrichter
informiert, dass der Kämpfer den Wettkampf nicht fortsetzen kann, soll der
Kampfrichter nach Beratung mit den Außenrichtern, den Kampf beenden und den
Gegner zum Sieger durch Kiken-gachi erklären.
b)
Der Wettkämpfer kann den Kampfrichter um eine medizinische Untersuchung bitten,
aber in diesem Fall ist der Wettkampf beendet und der Gegner gewinnt durch
Kiken-gachi.
c)
Der Arzt kann ebenfalls um eine Intervention für seinen Kämpfer bitten. Aber
in diesem Fall ist der Wettkampf beendet und der Gegner gewinnt durch
Kiken-gachi.
Anhang
Artikel 29 - Verletzung, Krankheit oder Unfall
Wenn
während eines Kampfes ein Wettkämpfer durch eine Aktion des Gegners verletzt
wird und der verletzte Wettkämpfer nicht weiterkämpfen kann, soll das
Kampfrichterteam den Fall analysieren und gemäß den Regeln entscheiden. Jeder
Fall ist für sich zu beurteilen (siehe
Abschnitt: a) Verletzung 1,2 und 3)
Generell
ist auf der Wettkampffläche nur ein Arzt für jeden Kämpfer gestattet. Sollte
der Arzt Helfer
benötigen, muss der Kampfrichter erst informiert werden.
Der Coach darf niemals auf die Wettkampffläche.
Wenn der Arzt gerufen wird, bleiben die Außenrichter sitzen und kontrollieren
die Situation durch Beobachten. Nur der Kampfrichter steht mit dem Arzt in der
Nähe des verletzten Kämpfers. Der Kampfrichter kann jedoch die Außenrichter
rufen, falls er eine Entscheidung kommentieren muss.
Medizinische Hilfe
a) Kleinere
Verletzungen oder Wunden
Im
Falle eines gebrochenen Nagels darf der Arzt helfen, den Nagel zu schneiden. Der
Arzt darf ebenfalls bei einer Hodenverletzung helfen.
b) bei
einer blutenden Verletzung
Aus
Sicherheitsgründen, wann immer es zu Blutungen kommt, sollen diese mit Hilfe
des Arztes komplett versorgt werden, durch Tape, Bandagen, Nasentampons (es ist
erlaubt, Blutgerinnungsmittel bzw. blutstillende Mittel zu benutzen).
Wenn
der Arzt zu einem Kämpfer kommt, soll die Hilfe in der
kürzestmöglichen Zeit gegeben werden.
Beachte:
Wendet der Arzt irgendwelche Behandlungen an – mit Ausnahme der oben genannten
Situationen – so gewinnt der Gegner durch Kiken-gachi.
Fälle
des Erbrechens
Jede
Art des Erbrechens eines Wettkämpfers resultiert in Kiken-gachi für den
anderen Kämpfer.
(vergleiche Paragraph: b) Krankheit)
Artikel
29 – Verletzung, Krankheit oder Unfall (Fortsetzung)
In
jedem Fall wenn der Kampfrichter und die Außenrichter der Meinung sind, dass
der Kampf nicht fortgesetzt werden sollte, soll der Kampfrichter den Kampf
beenden und das Ergebnis entsprechend der Regeln anzeigen.
Blutende Verletzungen
Wenn eine blutende Verletzung auftritt, soll der Kampfrichter den Arzt rufen, um
dem Kämpfer zu helfen mit der Intention, das Blut zu stoppen und zu isolieren.
In
Fällen von Blutungen soll der Kampfrichter aus Sicherheitsgründen den Arzt so
oft wie notwendig rufen. Es ist nicht erlaubt weiterzukämpfen, wenn man blutet.
Dieselbe
Blutung kann von dem Arzt zweimal versorgt werden. Tritt dieselbe Verletzung zum
dritten Mal auf, dann soll der Kampfrichter, mit der Intention die
Unversehrtheit des Kämpfers zu schützen (nach vorheriger Beratung mit den
Außenrichtern) den Wettkampf beenden und den Gegner zum Sieger durch
Kiken-gachi erklären.
In
jedem Fall wo die Blutung nicht gestoppt und isoliert ist, gewinnt der Gegner
mit Kiken-gachi.
Kleinere
Verletzungen oder Wunden
Eine
kleinere Verletzung oder Wunde kann von dem Wettkämpfer selbst geregelt werden.
Zum Beispiel im Fall eines ausgerenkten Fingers soll der Kampfrichter den Kampf
unterbrechen (durch Matte oder Sono-mama) und dem Wettkämpfer erlauben, den
Finger einzurenken. Diese Handlung sollte sofort gemacht werden und weder durch
den Arzt noch durch den Kampfrichter unterstützt werden, und der Wettkämpfer
sollte den Kampf fortsetzen. Es soll dem Kämpfer erlaubt werden, denselben
Finger zweimal einzurenken. Wenn dieselbe Verletzung zum dritten Mal auftritt,
soll angenommen werden, dass der Wettkämpfer nicht in der Verfassung ist, den
Wettkampf fortzusetzen. Der Kampfrichter, nach vorheriger Beratung mit den
Außenrichtern, sollte den Kampf beenden und den Gegner zum Sieger durch
Kiken-gachi erklären.
Anhang
Artikel 29 – Verletzung, Krankheit oder Unfall (Fortsetzung)
Im
Fall, dass ein Wettkämpfer bei einer absichtlichen Aktion eine Verletzung des
Gegners verursacht, soll die zu vergebende Strafe für den Kämpfer der die
Verletzung seines Gegners verursacht hat direkt Hansoku-make sein, unabhängig
von anderen Entscheidungen, die von der sportlichen Leitung oder dem
Sportdirektor oder der IJF-Kommission getroffen werden können.
Im Fall, dass ein Arzt, der für den Wettkämpfer verantwortlich ist, deutlich
bemerkt – besonders im Fall von Würgetechniken – dass eine ernsthafte
Gefahr für die Gesundheit seines Wettkämpfers besteht, kann er an den Rand der
Wettkampffläche gehen und den Kampfrichtern zurufen, den Wettkampf sofort zu
stoppen. Die Kampfrichter müssen alle notwendigen Schritte ergreifen, dem Arzt
zu helfen.
Solch eine Intervention bedeutet konsequenterweise den Verlust des Wettkampfes
und soll daher nur in extremen Fällen angewandt werden.
Bei IJF-Meisterschaften soll der Mannschaftsarzt einen medizinischen Grad haben
und muss sich vor dem Wettkampf registrieren lassen. Er ist die einzige Person,
die auf dem dafür vorgesehenen Platz sitzen darf. Er muss entsprechend zu
erkennen sein, z. B. durch das Tragen eines Rotkreuz-Armbandes.
Wenn eine nationale Föderation einen Mannschaftsarzt für ihre Mannschaft
akkreditiert, dann muss sie auch für die Handlung ihres Arztes die
Verantwortung übernehmen.
Die Ärzte müssen über die Regeln und Interpretationen informiert sein.
zum
Inhaltverzeichnis
ARTIKEL
30 - Situationen, die von diesen Regeln nicht erfasst werden
Wenn eine Situation entsteht,
die von diesen Regeln nicht erfasst ist, dann soll sie von den Kampfrichtern
nach Beratung mit der Kampfrichterkommission entschieden werden.
zum
Inhaltverzeichnis
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